Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Stand: August 2026
Präambel
AdAutomation ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Erstellung, Verwaltung, Analyse und Optimierung von Werbekampagnen auf Meta (Facebook und Instagram).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform sowie sämtliche hiermit verbundenen Leistungen zwischen dem Anbieter und seinen Geschäftskunden.
§ 1 Anbieter
Anbieter der Software „AdAutomation" ist:
Emre Cosmus
Einzelunternehmer
Josefstraße 113/4
3100 St. Pölten, Österreich
E-Mail: info@adautomation.io
UID: ATU72673225
(im Folgenden „Anbieter").
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und Unternehmern über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „AdAutomation".
(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(5) Werden mit dem Kunden individuelle Vereinbarungen oder ein gesonderter SaaS-Nutzungsvertrag geschlossen, gehen diese Vereinbarungen im Falle eines Widerspruchs diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 3 Definitionen
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Plattform — Die vom Anbieter entwickelte cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung „AdAutomation".
Leistungspaket — Das vom Kunden gebuchte Softwarepaket (z. B. Basic, Professional oder Enterprise) einschließlich des jeweils vereinbarten Leistungsumfangs.
Professional Paket — Das Leistungspaket mit dem in der Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionsumfang.
Werbekonto — Das Meta-Werbekonto (Facebook und Instagram) des Kunden einschließlich Business Manager, Pixel, Zielgruppen und sonstiger Meta-Werbeassets.
Werbebudget — Das vom Kunden für Meta-Werbeanzeigen eingesetzte Budget. Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Lizenzgebühren oder sonstiger Vergütungen des Anbieters und wird ausschließlich zwischen dem Kunden und Meta abgerechnet.
Kampagne — Eine Kampagne besteht aus einer Meta-Werbekampagne mit vier Anzeigengruppen entsprechend den vier DISC-Käufertypen. Jede Anzeigengruppe enthält bis zu drei statische Werbemittel einschließlich Werbetexten und Überschriften. Die Erstellung von Videos oder sonstigen Bewegtbildinhalten ist nicht Bestandteil des Professional Pakets, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Go-Live — Als Go-Live gilt die erstmalige Veröffentlichung einer vom Kunden freigegebenen Werbekampagne.
Werbemittel — Statische Anzeigenformate einschließlich Bilder, Grafiken, Werbetexte, Überschriften und Beschreibungen.
§ 4 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Software „AdAutomation" als Software-as-a-Service (SaaS).
(2) Die Plattform dient der Erstellung, Verwaltung, Analyse und Optimierung von Werbekampagnen auf Meta (Facebook und Instagram).
(3) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem vom Kunden gebuchten Leistungspaket sowie der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen oder zu verbessern, sofern der wesentliche Leistungsumfang des gebuchten Pakets erhalten bleibt.
(5) Nicht genutzte Leistungs- oder Kampagnenkontingente eines Kalendermonats verfallen zum Monatsende und werden nicht auf Folgemonate übertragen.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Plattform sowie der Leistungspakete auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt insbesondere durch Übersendung einer Auftragsbestätigung, den Abschluss eines SaaS-Nutzungsvertrags oder die Bereitstellung des Zugangs zur Plattform.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 6 Leistungspakete
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils vom Kunden gebuchten Leistungspaket.
(2) Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website oder aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen technisch weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern der wesentliche Leistungsumfang des gebuchten Leistungspakets erhalten bleibt.
§ 7 Aufsetzungsleistung (Setup)
(1) Für die erstmalige Einrichtung der Plattform fällt eine einmalige Aufsetzungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung an.
(2) Die Aufsetzungsleistung umfasst insbesondere:
- persönliches Onboarding,
- Einrichtung des Kundenkontos,
- Verknüpfung des Meta-Werbekontos,
- technische Grundeinrichtung,
- Einrichtung der Plattform,
- Vorbereitung des Go-Live,
- technische Funktions- und Verbindungstests.
(3) Die Aufsetzungsgebühr wird pro Kunde nur einmal verrechnet.
(4) Schließt der Kunde nach einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Vertrag über die Plattform ab, fällt keine erneute Aufsetzungsgebühr an.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(3) Die einmalige Aufsetzungsgebühr wird gemeinsam mit der ersten Lizenzgebühr eingezogen.
(4) Die monatliche Lizenzgebühr ist jeweils im Voraus fällig.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit eine gültige Zahlungsmethode bereitzustellen.
(6) Kann eine Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt werden oder gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren.
(7) Preisänderungen während einer laufenden Vertragslaufzeit erfolgen nicht.
(8) Preisänderungen für zukünftige Vertragszeiträume werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
§ 9 Werbebudget
(1) Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Lizenzgebühren des Anbieters.
(2) Sämtliche Werbekosten werden unmittelbar zwischen dem Kunden und Meta abgerechnet.
(3) Der Anbieter erhält keinen Anspruch auf das Werbebudget und verwaltet dieses ausschließlich im Rahmen der vom Kunden erteilten Zugriffsrechte.
(4) Änderungen des Werbebudgets erfolgen ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.
§ 10 Meta-Werbekonto
(1) Das Meta-Werbekonto einschließlich Business Manager, Pixel, Zielgruppen und sonstiger Werbeassets verbleibt jederzeit im Eigentum und unter der administrativen Kontrolle des Kunden.
(2) Der Anbieter erhält ausschließlich die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte.
(3) Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter innerhalb von 14 Tagen aus sämtlichen Meta-Werbekonten, Business Managern und sonstigen Zugängen zu entfernen.
(4) Auf Wunsch unterstützt der Anbieter den Kunden bei der Entfernung der Zugriffsrechte.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen, Richtlinienverstöße oder sonstige Maßnahmen von Meta gegenüber dem Werbekonto oder Business Manager, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter verursacht wurden.
(6) Der Anbieter haftet ebenfalls nicht für Änderungen der Meta-Richtlinien, technische Störungen, API-Änderungen oder sonstige Entscheidungen von Meta, auf welche der Anbieter keinen Einfluss hat.
§ 11 Freigabe von Kampagnen (Go-Live)
(1) Neue Kampagnen werden ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe des Kunden veröffentlicht.
(2) Ohne vorherige Freigabe erfolgt kein Go-Live.
(3) Nach erfolgtem Go-Live ist der Anbieter berechtigt, Optimierungen innerhalb der freigegebenen Kampagnen vorzunehmen, sofern dadurch weder das freigegebene Werbebudget überschritten noch das Kampagnenziel wesentlich geändert wird.
(4) Für neue Kampagnen oder wesentliche Änderungen des Angebots ist eine erneute Freigabe des Kunden erforderlich.
§ 12 Plattformnutzung und Sicherheit
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(2) Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, soweit diese auf eine schuldhafte Weitergabe oder unzureichende Sicherung der Zugangsdaten zurückzuführen sind.
(3) Der Anbieter ist unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte Zugriff auf das Kundenkonto oder die Zugangsdaten erlangt haben.
(4) Dem Kunden ist es untersagt,
- die Plattform technisch zu manipulieren,
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Versuche zur Analyse des Quellcodes vorzunehmen,
- automatisierte Zugriffe außerhalb der bereitgestellten Funktionen zu nutzen oder
- die Plattform in einer Weise zu verwenden, welche die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Plattform, erhebliche Sicherheitsrisiken oder Verstöße gegen diese AGB bestehen. Soweit möglich, wird der Kunde vorab informiert.
§ 13 Wartung und Beta-Funktionen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates sowie technische Weiterentwicklungen an der Plattform vorzunehmen.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden – soweit möglich – außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
(3) Während notwendiger Wartungsarbeiten kann die Plattform vorübergehend eingeschränkt oder nicht erreichbar sein.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, neue oder als Beta gekennzeichnete Funktionen bereitzustellen.
(5) Beta-Funktionen dienen der Erprobung neuer Features und können jederzeit geändert, erweitert oder eingestellt werden.
(6) Aus der Bereitstellung oder Einstellung einzelner Beta-Funktionen entsteht kein Anspruch auf einen dauerhaften oder unveränderten Funktionsumfang der Plattform.
§ 14 Support
(1) Der Support erfolgt ausschließlich per E-Mail an info@adautomation.io.
(2) Die regulären Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
(3) Anfragen außerhalb der Supportzeiten gelten als am nächstfolgenden Werktag eingegangen.
(4) Im Professional Paket beantwortet der Anbieter Supportanfragen innerhalb von 24 Geschäftsstunden. Diese Frist bezieht sich ausschließlich auf die erste qualifizierte Rückmeldung und stellt keine Garantie für die vollständige Behebung eines Problems dar.
(5) Supportleistungen umfassen ausschließlich Fragen zur Nutzung der Plattform sowie die Behebung technischer Probleme im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen.
(6) Nicht Bestandteil des Supports sind insbesondere:
- Marketingberatung,
- Strategieentwicklung,
- individuelle Schulungen,
- Erstellung zusätzlicher Werbemittel,
- Erstellung zusätzlicher Landingpages,
- Erstellung zusätzlicher Kampagnen,
- telefonischer Support,
- Video-Calls,
sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
(3) Die Kündigung bedarf zumindest der Textform (z. B. per E-Mail).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Datenexport
(1) Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde seine innerhalb der Plattform gespeicherten Lead- und Kontaktdaten innerhalb von 14 Tagen exportieren oder herunterladen.
(2) Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, personenbezogene Daten vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu löschen.
§ 17 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen sowie die Werberichtlinien von Meta einzuhalten.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche bereitgestellten Inhalte, Produkte, Dienstleistungen, Werbeanzeigen sowie Landingpages.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte des Kunden zu prüfen.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf rechtswidrige oder vom Kunden bereitgestellte Inhalte zurückzuführen sind.
§ 18 Datenschutz
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
§ 19 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform einschließlich Software, Quellcode, Algorithmen, Automatisierungen, Templates und sonstigen technischen Entwicklungen verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(3) Die für den Kunden erstellten Werbetexte, statischen Werbemittel und Landingpages dürfen vom Kunden auch nach Vertragsende zeitlich unbeschränkt weiterverwendet werden.
(4) Eine Weitergabe, Vermietung oder Vervielfältigung der Plattform oder einzelner Softwarebestandteile ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
§ 20 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte (erweitert)
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform einschließlich Software, Quellcode, Algorithmen, Automatisierungen, Templates, Marken, Designs und sonstigen technischen Entwicklungen verbleiben ausschließlich beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(3) Die für den Kunden im Rahmen der Nutzung der Plattform erstellten Werbetexte, statischen Werbemittel und Landingpages dürfen vom Kunden auch nach Vertragsende zeitlich unbeschränkt weiterverwendet werden.
(4) Eine Weitergabe, Vermietung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung der Plattform oder einzelner Softwarebestandteile außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
§ 21 Referenznutzung
(1) Der Kunde erklärt sich mit Vertragsabschluss damit einverstanden, dass der Anbieter den Firmennamen, das Firmenlogo, veröffentlichte Kundenbewertungen (Testimonials) sowie allgemeine Projektergebnisse zu Referenz- und Marketingzwecken verwenden darf.
(2) Die Referenznutzung kann insbesondere auf der Website des Anbieters, in Social-Media-Beiträgen, Präsentationen, Angeboten, Werbematerialien sowie sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen erfolgen.
(3) Der Anbieter ist ferner berechtigt, Screenshots der für den Kunden erstellten oder vom Kunden freigegebenen Landingpages sowie der freigegebenen Werbeanzeigen zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern hierdurch keine personenbezogenen Daten, vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden.
(4) Leistungskennzahlen wie insbesondere die Anzahl generierter Leads, Cost-per-Lead (CPL), Return on Advertising Spend (ROAS), Umsätze, Conversion-Raten oder vergleichbare Kampagnenergebnisse dürfen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden oder in anonymisierter Form veröffentlicht werden.
(5) Eine Verwendung personenbezogener Daten oder Lead-Daten zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nicht.
(6) Der Kunde kann diese Einwilligung nach Beendigung der Zusammenarbeit jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.
(7) Der Anbieter entfernt entsprechende Referenzen innerhalb von 30 Tagen aus künftig verwendeten digitalen Medien.
§ 22 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Hierzu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kampagnendaten, CRM-Daten, Preisvereinbarungen, technische Informationen sowie nicht veröffentlichte Unternehmensinformationen.
(3) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
(4) Hiervon ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
§ 23 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Werbekampagnen. Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl an Leads, Kundenanfragen, Verkäufen, Umsätzen, Conversion-Raten oder ein bestimmter Return on Advertising Spend (ROAS) geschuldet.
(5) Der Anbieter haftet nicht für:
- Entscheidungen oder Maßnahmen von Meta,
- Sperrungen von Werbekonten oder Business Managern,
- Ablehnungen von Werbeanzeigen,
- Änderungen der Meta-Richtlinien,
- technische Störungen oder Ausfälle bei Meta oder sonstigen Drittanbietern,
- Einschränkungen oder Ausfälle des Internets oder sonstiger Telekommunikationsdienste.
(6) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten bezahlten Lizenzgebühren begrenzt.
§ 24 Höhere Gewalt
(1) Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Strom- oder Internetausfälle, Cyberangriffe, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe sowie Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern oder technischen Infrastrukturen.
(3) Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich informieren und sich bemühen, die Auswirkungen des Ereignisses möglichst gering zu halten.
§ 25 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse oder Vertragsverlängerungen zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Pölten, Österreich.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.